Ein Termin beim Notar in Sofia, eine Frist beim Registeramt, ein Grundbuchauszug, den niemand lesen kann. Wir übernehmen die Vorbereitung und die Koordination vor Ort und arbeiten für die Vertretung mit zugelassenen bulgarischen Rechtsanwälten zusammen. Auf Deutsch, mit festem Preis je Schritt.
Warum überhaupt jemand vor Ort
Bulgarisches Recht ist für EU-Bürger offen. Was Vorhaben scheitern lässt, ist selten das Gesetz, sondern eine Frist, ein Formerfordernis oder ein Dokument in kyrillischer Schrift.
Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Vor der Unterschrift gehört geprüft, wem die Immobilie gehört, ob Lasten eingetragen sind und ob das Gebäude legal errichtet wurde. Nach der Unterschrift ist die Prüfung wertlos.
Ein Nachlass in Bulgarien erfordert eine Erbenbescheinigung, oft eine Grundbuchrecherche und eine Erklärung gegenüber der Gemeinde. Fristen laufen, und wer nichts tut, gilt unter Umständen als Erbe mit allen Schulden.
Anteilsübertragung, Wechsel der Geschäftsführung, Kapitalerhöhung und Liquidation verlangen beglaubigte Unterschriften und Registeranmeldungen mit eigenen Fristen.
Eine Forderung gegen ein bulgarisches Unternehmen lässt sich mahnen, gerichtlich titulieren und vollstrecken. Der Weg beginnt mit der Frage, ob der Schuldner überhaupt Vermögen hat.
Arbeitsverträge nach bulgarischem Recht, Anmeldung bei der Steuerverwaltung binnen Frist, Kündigungsverfahren mit vorgeschriebener Form. Die Arbeitsinspektion prüft die Form streng.
Für fast alles davon gibt es die Vertretung per Vollmacht. Sie unterschreiben bei einem Notar in Deutschland, die Urkunde wird mit Apostille versehen und übersetzt, und in Bulgarien handelt Ihr Vertreter.
Was diese sechs verbindet: der Zeitpunkt entscheidet. Eine Prüfung vor der Unterschrift kostet einen Bruchteil dessen, was ein Verfahren nach der Unterschrift kostet.
Damit es von Anfang an klar ist
Viele Anbieter lassen diese Grenze offen. Wir schreiben sie hin, weil sie für Ihre Rechte den Unterschied macht.
Wir beraten zu bulgarischem Gesellschafts-, Steuer- und Verwaltungsrecht, bereiten Unterlagen vor und führen das Verfahren organisatorisch. Das deckt den größten Teil dessen ab, was in der Praxis anfällt.
Vertretung vor Gericht, Vertretung gegenüber Behörden im streitigen Verfahren und die Unterzeichnung bestimmter Erklärungen bleiben dem in die bulgarische Anwaltskammer eingetragenen advokat vorbehalten. Wir bringen ihn in den Fall, übergeben die vorbereitete Akte und bleiben Ihr Ansprechpartner auf Deutsch.
Fragen des deutschen Rechts gehören zu einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt, steuerliche Fragen zu einem Steuerberater. Wir bereiten die bulgarische Seite so auf, dass Ihr deutscher Berater damit arbeiten kann.
| Aufgabe | Wir | Zugelassener Anwalt |
|---|---|---|
| Sachverhalt klären, Risiken benennen | ja | bei Bedarf |
| Grundbuch- und Registerrecherche | ja | — |
| Unterlagen erstellen, übersetzen, beglaubigen lassen | ja | — |
| Vollmacht entwerfen und Apostille organisieren | ja | — |
| Anmeldung im Handelsregister | ja | — |
| Begleitung zum Notartermin | ja | — |
| Vertretung vor Gericht | — | ja |
| Klage, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung | Vorbereitung | ja |
| Vertretung im streitigen Verwaltungsverfahren | Vorbereitung | ja |
| Beratung zum deutschen Recht | — | deutscher Anwalt |
Der praktische Vorteil dieser Aufteilung ist der Preis. Sie zahlen Anwaltsstunden nur dort, wo sie rechtlich nötig sind, und nicht für Recherche, Übersetzung und Terminorganisation.
Der häufigste Auftrag
Fast jede Vertretung beginnt mit einer Vollmacht. Sie ist einfach zu erstellen und die häufigste Ursache für Verzögerung, wenn sie falsch gefasst ist.
Die Vollmacht muss genau die Handlungen nennen, die vorgenommen werden sollen. Eine Generalvollmacht wird von Notaren und Registern häufig zurückgewiesen; eine zu enge Fassung zwingt zu einer zweiten Urkunde. Wir formulieren sie zweisprachig für den konkreten Vorgang.
Sie unterschreiben bei einem Notar in Deutschland oder Österreich. Beglaubigt werden je nach Vorgang Unterschrift und Inhalt; bei Immobilienvollmachten wird regelmäßig beides verlangt.
Deutschland und Bulgarien sind beide Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961. Die Urkunde erhält eine Apostille, keine Legalisation; zuständig ist in Deutschland je nach Urkunde das Land- oder Oberlandesgericht.
Vollmacht und Apostille werden ins Bulgarische übersetzt; die Übersetzung wird beglaubigt. Erst dieses Paket akzeptieren Notar, Register und Banken.
Eine EU-Verordnung befreit bestimmte Personenstandsurkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden von der Apostille. Für Vollmachten und notarielle Urkunden gilt diese Befreiung nicht. Wir prüfen je Urkunde, welcher Weg gilt, damit Sie keine Gebühr doppelt zahlen.
Der Entwurf mit Apostille- und Übersetzungsplan ist bei uns Teil des Dokumentenplans für 120 €. Damit wissen Sie vor dem Notartermin, welche Urkunden Sie brauchen und in welcher Reihenfolge.
Vor der Unterschrift, nicht danach
EU-Bürger erwerben Gebäude und Wohnungen in Bulgarien unter denselben Bedingungen wie Inländer. Das Risiko liegt nicht beim Zugang, sondern bei der Historie des Objekts.
| Schritt | Form | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Reservierung | privatschriftlich | Rückzahlbarkeit der Anzahlung schriftlich regeln |
| Rechtliche Prüfung | — | vor dem Vorvertrag, nicht danach |
| Vorvertrag | schriftlich | Rücktrittsrechte und Fristen ausdrücklich |
| Notarieller Kaufvertrag | notarielle Urkunde | Beurkundung am Ort der Immobilie |
| Eintragung | Grundbuch | Eigentum wirkt gegenüber Dritten erst danach |
| Steuern und Gebühren | Gemeinde | Übertragungssteuer je nach Gemeinde |
Die Übertragungssteuer ist eine Gemeindesteuer und liegt je nach Gemeinde in einem gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Den für Ihre Gemeinde geltenden Satz prüfen wir vor dem Termin, weil er das Budget spürbar bewegt.
Der gesamte Erwerb lässt sich per Vollmacht abwickeln, einschließlich Beurkundung und Eintragung. Sinnvoll ist das, wenn die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist und die Konditionen feststehen. Wer eine Vollmacht erteilt, bevor geprüft wurde, gibt die Kontrolle zum falschen Zeitpunkt ab.
Unsere rechtliche und regulatorische Risiko-Due-Diligence über zwei Stunden kostet 220 €; die Prüfung eines Dokumentenpakets bis zehn Unterlagen 350 €, bis dreißig Unterlagen 450 €. Bei größeren Objekten empfehlen wir die ausführliche Umfangs- und Risikoeinschätzung für 600 €.
Wenn Vermögen in Bulgarien liegt
Nachlässe mit Bezug zu zwei Staaten folgen der EU-Erbrechtsverordnung. Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, mit der Möglichkeit einer Rechtswahl.
| Verhältnis zum Erblasser | Steuer | Anmerkung |
|---|---|---|
| Ehegatte | befreit | keine Erbschaftsteuer |
| Kinder, Enkel und weitere Abkömmlinge | befreit | keine Erbschaftsteuer |
| Eltern und weitere Vorfahren | befreit | keine Erbschaftsteuer |
| Geschwister und deren Kinder | 0,4 bis 0,8 % | Satz je Gemeinde, oberhalb eines Freibetrags |
| Alle übrigen Erben | 3,3 bis 6,6 % | Satz je Gemeinde, oberhalb eines Freibetrags |
Die Erbschaftsteuer ist eine Gemeindesteuer nach dem Gesetz über die örtlichen Steuern und Gebühren. Der Satz wird von jeder Gemeinde innerhalb des gesetzlichen Rahmens festgelegt, weshalb zwei Nachlässe gleicher Größe unterschiedlich belastet sein können. Der Freibetrag geht auf den früheren Betrag von 250.000 Lew zurück; den in Euro geltenden Wert und den Satz Ihrer Gemeinde prüfen wir im Einzelfall.
Alle fünf Schritte lassen sich per Vollmacht erledigen. Was sich nicht nachholen lässt, ist eine versäumte Ausschlagungsfrist, weshalb die Bestandsaufnahme vor jede Erklärung gehört.
Rund um die Gesellschaft
Anteilsübertragung, Wechsel der Geschäftsführung, Sitzverlegung, Firmenänderung, Kapitalerhöhung und Liquidation. Jede Änderung verlangt Beschluss, beglaubigte Unterschriften und eine Anmeldung mit eigener Frist. Wir erstellen die Unterlagen und melden elektronisch an.
Liefer-, Dienstleistungs-, Miet-, Franchise- und Gesellschafterverträge nach bulgarischem Recht, zweisprachig. Wir prüfen bestehende Verträge auf Gerichtsstand, anwendbares Recht, Haftung, Vertragsstrafen und Kündigungsrechte.
Uneinigkeit bei einer OOD legt das Unternehmen still, weil Beschlüsse Mehrheiten brauchen. Wir ordnen die Ausgangslage, prüfen den Gesellschaftsvertrag und bereiten die Optionen auf, von der Anteilsübertragung bis zur gerichtlichen Klärung durch einen Anwalt.
Das Verfahren führt ein zugelassener Anwalt. Wir übernehmen die Vorbereitung: Sachverhalt, Beweismittel, Übersetzungen, Terminlage und die Verständigung mit Ihnen auf Deutsch, damit Sie den Stand jederzeit kennen.
Vor jeder Zusammenarbeit mit einem bulgarischen Unternehmen steht der Blick ins öffentliche Register: Vertretungsbefugnis, Kapital, Gesellschafter, Insolvenzvermerke und die zuletzt eingereichten Jahresabschlüsse. Wie der Auszug zu lesen ist, steht unter Handelsregisterauszug Bulgarien.
Wenn Geld offen ist
Die Frage ist nicht, ob eine Forderung durchsetzbar ist, sondern ob beim Schuldner etwas zu holen ist. Deshalb steht die Vermögensrecherche vor jedem Schriftsatz.
| Stufe | Was geschieht | Wer handelt |
|---|---|---|
| 1. Recherche | Register, Jahresabschlüsse, Insolvenzvermerke, Immobilien | wir |
| 2. Außergerichtliche Mahnung | zweisprachiges Schreiben mit Fristsetzung | wir |
| 3. Mahnverfahren | Antrag beim zuständigen Gericht | Anwalt |
| 4. Klage bei Widerspruch | streitiges Verfahren | Anwalt |
| 5. Vollstreckung | Gerichtsvollzieher, Konten, Immobilien, Anteile | Anwalt |
Für unbestrittene Geldforderungen in grenzüberschreitenden Fällen gibt es ein einheitliches EU-Verfahren mit Formularen. Es ist günstiger als eine Klage und in allen Mitgliedstaaten vollstreckbar.
Für kleinere grenzüberschreitende Forderungen existiert ein vereinfachtes schriftliches Verfahren. Es lohnt sich gerade dort, wo eine gewöhnliche Klage wirtschaftlich nicht trägt.
Welcher Weg trägt, hängt an Höhe, Beweislage und Vermögen des Schuldners. Diese Einschätzung geben wir vor der Beauftragung, damit Sie nicht Gerichtskosten gegen einen leeren Rechtsträger einsetzen.
Der Faktor Zeit
Die häufigste Ursache für einen verlorenen Anspruch ist keine schwache Beweislage, sondern eine abgelaufene Frist. Die bulgarischen Fristen weichen von den deutschen ab, und wer die deutsche Regelfrist unterstellt, rechnet falsch.
| Anspruch | Frist | Grundlage |
|---|---|---|
| Regelverjährung | 5 Jahre | Gesetz über Schuldverhältnisse und Verträge (ЗЗД) |
| Schadensersatz aus Nichterfüllung | 3 Jahre | ЗЗД |
| Arbeitsentgelt ohne besondere Frist | 3 Jahre | ЗЗД |
| Miete, Zinsen und andere wiederkehrende Leistungen | 3 Jahre | ЗЗД |
| Forderungen gegen natürliche Personen, absolute Grenze | 10 Jahre | ЗЗД, eingeführt 2021 |
Die Verjährung wird in Bulgarien nicht von Amts wegen berücksichtigt. Sie wirkt nur, wenn sich die beklagte Partei ausdrücklich darauf beruft. Das schneidet in beide Richtungen: eine alte Forderung kann durchgehen, wenn niemand die Einrede erhebt, und eine eigene Forderung kann verloren gehen, weil die Gegenseite sie erhebt.
Bei grenzüberschreitenden Verträgen entscheidet die Rechtswahl darüber, welche Fristen gelten. Steht im Vertrag deutsches Recht, gelten die deutschen Fristen, auch wenn der Schuldner in Bulgarien sitzt. Genau das prüfen wir zuerst, bevor irgendeine Frist berechnet wird.
Wenn Sie beschäftigen
Das bulgarische Arbeitsgesetzbuch ist formstreng. Die meisten Beanstandungen der Arbeitsinspektion betreffen nicht den Inhalt, sondern die Form und die Fristen.
Wir erstellen Verträge und interne Richtlinien einschließlich Datenschutz, prüfen bestehende Unterlagen und begleiten Kündigungsverfahren organisatorisch. Die arbeitsrechtliche Unterlagenberatung über 60 Minuten kostet 100 €, die Begleitung bei Compliance und Kündigungsverfahren 90 € je Stunde.
Der zweite Amtsträger
Der bulgarische Notar ist örtlich zuständig und prüft Form, Identität und Eintragungsfähigkeit. Er ist kein Berater der einen Seite, sondern eine unabhängige Instanz. Wer eigene Interessen gewahrt sehen will, lässt vorher prüfen.
| Vorgang | Form | Ort |
|---|---|---|
| Immobilienübertragung | notarielle Urkunde | Notar im Bezirk der Immobilie |
| Hypothekenbestellung | notarielle Urkunde | Notar im Bezirk der Immobilie |
| Anteilsübertragung an einer OOD oder EOOD | beglaubigte Unterschriften und Inhalt | jeder Notar |
| Musterunterschrift der Geschäftsführung | beglaubigte Unterschrift | jeder Notar |
| Vollmacht für Immobiliengeschäfte | beglaubigte Unterschrift und Inhalt | jeder Notar, auch im Ausland |
| Erklärung zur Erbausschlagung | vorgeschriebene Form | zuständiges Gericht oder Notar |
Der Unterschied zwischen Unterschriftsbeglaubigung und Inhaltsbeglaubigung wird regelmäßig übersehen. Die erste bestätigt nur, dass eine bestimmte Person unterschrieben hat; die zweite auch, dass der Text so vorgelegen hat. Bei Anteilsübertragungen und Immobilienvollmachten verlangt das Gesetz beides, und eine Urkunde mit nur einer der beiden wird zurückgewiesen.
Die Notargebühren richten sich nach einem Gebührentarif und hängen bei Immobilien vom Wert des Geschäfts ab; bei Beglaubigungen sind sie gering und pauschal. Hinzu kommen die Eintragungsgebühr beim Grundbuch und die Übertragungssteuer der Gemeinde. Wir beziffern alle drei vor dem Termin, weil der Gesamtbetrag häufig unterschätzt wird.
Findet der Termin ohne Sie statt, prüfen wir vorab, ob Ihre Vollmacht den konkreten Vorgang deckt. Ein Notar, der eine unzureichende Vollmacht bemängelt, beendet den Termin, und der nächste freie Termin liegt oft Wochen später.
Verwaltungsverfahren
Viele Verfahren sind schriftlich und laufen über elektronische Portale mit qualifizierter Signatur. Das ist ein Vorteil, sobald jemand vor Ort zeichnungsberechtigt ist, und ein Hindernis, solange niemand es ist.
Registrierung, Umsatzsteuer, Auskunftsersuchen und Prüfungen. Fristen für Stellungnahmen sind kurz, und ein unbeantwortetes Schreiben wird zur Feststellung. Wir übernehmen Fristenüberwachung und Schriftverkehr; im streitigen Verfahren tritt der Anwalt hinzu.
Anmeldungen, Zurückweisungen und Nachbesserungen. Eine Zurückweisung nennt den Mangel; die Frist zur Behebung ist knapp bemessen. Wir reagieren am selben Tag, weil ein neuer Antrag die Gebühr erneut auslöst.
Grundsteuer, Müllgebühr, Erbschaftsteuererklärung und Bescheinigungen. Zuständig ist die Gemeinde des Objekts, und die Verfahren unterscheiden sich spürbar zwischen Gemeinden.
Auszüge, Berichtigungen und Eintragungen. Abweichungen zwischen Kataster und Grundbuch sind häufig und lassen sich vor einem Verkauf klarären, danach nur mit Aufwand.
Anmeldung des Aufenthalts für EU-Bürger, Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige und Verlängerungen. Die Unterlagenlisten sind formstreng und ändern sich.
Prüfungen von Verträgen, Arbeitszeit und Anmeldungen. Beanstandet wird meist die Form. Wir bringen die Unterlagen vor der Prüfung in Ordnung und begleiten das Verfahren organisatorisch.
Ein großer Teil dieser Verfahren läuft elektronisch. Eine qualifizierte elektronische Signatur eines bulgarischen Anbieters beschleunigt Anmeldungen und Auskunftsersuchen erheblich. Beantragung und Einrichtung gehören zu dem, was wir mit vorbereiten, damit nicht jede Eingabe einen Notartermin auslöst.
Was viele nicht wissen
Bulgarien kennt eine Verordnung des Obersten Anwaltsrats über Mindesthonorare. Viele Angebote berufen sich bis heute darauf. Seit 2024 ist das rechtlich überholt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 25. Januar 2024 in der Rechtssache C-438/22 entschieden, dass eine nationale Regelung, die Anwalt und Mandant hindert, ein Honorar unterhalb eines von einem Berufsverband festgesetzten Mindestbetrags zu vereinbaren, eine bezweckte Wettbewerbsbeschränkung nach Artikel 101 Absatz 1 AEUV darstellen kann.
Stellt das nationale Gericht einen Verstoß fest, darf es die Mindesttarife nicht anwenden. Ein Honorar unterhalb der Tabelle ist damit vereinbar, und ein Angebot, das die Tabelle als zwingend darstellt, gibt die Rechtslage nicht richtig wieder.
Honorare sind verhandelbar, und Sie dürfen vergleichen. Fragen Sie nach der Berechnungsgrundlage: Stundensatz, Pauschale je Vorgang oder Streitwertanteil. Lassen Sie sich die voraussichtliche Gesamtsumme schriftlich geben, einschließlich Gerichts-, Notar- und Übersetzungskosten.
Üblich bei Registeranmeldungen, Vollmachten, Kaufbegleitung und Erbscheinverfahren. Der Vorteil liegt in der Planbarkeit; entscheidend ist, dass Amts- und Übersetzungskosten ausdrücklich benannt sind.
Üblich bei Beratung mit offenem Umfang. Sinnvoll nur mit vereinbarter Obergrenze und einer Abrechnung, die den Zeitaufwand nachvollziehbar ausweist.
Üblich bei Verfahren. Hier lohnt die Frage, was bei Vergleich, Rücknahme oder Teilerfolg gilt, weil sich die Summe dann spürbar verschiebt.
Wir arbeiten bei unseren eigenen Leistungen mit festen Preisen je Vorgang und weisen Anwalts-, Notar- und Amtskosten getrennt aus. Damit sehen Sie vorher, welcher Teil Beratung und Koordination ist und welcher Teil an Dritte geht.
Unsere Leistungen
| Leistung | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Basisberatung | 30 Minuten | 50 € |
| Express-Beratung am selben Tag | 30 Minuten | 80 € |
| Ausführliche Beratung mit schriftlicher Zusammenfassung | 60 Minuten | 100 € |
| Arbeitsrechtliche Unterlagen und Richtlinien | 60 Minuten | 100 € |
| Dokumentenplan mit Checkliste | einmalig | 120 € |
| Gesellschafter-, Geschäftsführer- und UBO-Struktur | 60 Minuten | 120 € |
| Risiko-Due-Diligence, rechtlich und regulatorisch | 2 Stunden | 220 € |
| Unternehmensoptimierung mit Empfehlungen | 3 Stunden | 250 € |
| Beratung mit Dokumentenprüfung | bis 10 Dokumente | 350 € |
| Dokumentenprüfung | bis 30 Dokumente | 450 € |
| Ausführliche Umfangs- und Risikoeinschätzung | schriftlich | 600 € |
| Schriftliches Gutachten | schriftlich | 700 € |
| Grenzüberschreitendes Memorandum | komplexe Fälle | 1.500 € |
| Laufende Betreuung, Light | bis 2 Std. im Monat | 180 € im Monat |
| Laufende Betreuung, Pro | bis 5 Std. im Monat, mit Vorrang | 420 € im Monat |
Anwalts-, Notar-, Gerichts-, Übersetzungs- und Amtskosten kommen hinzu und werden vorher beziffert. Wo eine anwaltliche Vertretung nötig ist, holen wir ein Honorarangebot ein und legen es Ihnen vor der Beauftragung vor. Die vollständige Aufstellung steht in der Preisübersicht.
So läuft es
Sachverhalt, Unterlagen und Ziel. Am Ende steht die Einschätzung, ob und wie der Fall trägt.
Schritte, Fristen, Zuständigkeiten und Gesamtkosten, einschließlich der Kosten Dritter.
Vollmacht, Apostille, Übersetzungen, Recherchen. Wir sagen, was Sie beibringen und was wir erstellen.
Termine, Anmeldungen und, wo nötig, die Vertretung durch den zugelassenen Anwalt.
Sie erhalten nach jedem Schritt eine kurze schriftliche Mitteilung auf Deutsch, mit dem Stand und dem nächsten Termin. Das ist der Punkt, an dem grenzüberschreitende Mandate sonst am häufigsten kippen.
Prüfen Sie auch uns
In diesem Markt bewegen sich Kanzleien, Beratungsgesellschaften und Vermittler nebeneinander. Sechs Fragen trennen sie zuverlässiger als jede Selbstbeschreibung.
| Frage | Was eine gute Antwort enthält |
|---|---|
| Sind Sie eine Anwaltskanzlei? | Ein klares Ja oder Nein, und bei Nein die Angabe, wer die Vertretung übernimmt |
| Wer unterschreibt vor Gericht? | Name und Kammerzugehörigkeit des zugelassenen Anwalts |
| Wie rechnen Sie ab? | Pauschale, Stundensatz oder Streitwertanteil, mit Obergrenze |
| Was ist nicht im Preis? | Amtsgebühren, Notar, Übersetzungen, Apostille, Gerichtskosten |
| Sind Sie vor Ort? | Anschrift in Bulgarien und die Sprache, in der mit Behörden verkehrt wird |
| Was passiert, wenn es nicht klappt? | Eine Aussage dazu, wann abgeraten wird und was dann berechnet wird |
Unsere Antworten stehen auf dieser Seite: wir sind keine Anwaltskanzlei, die Vertretung vor Gericht übernimmt ein in Bulgarien zugelassener Rechtsanwalt, wir rechnen mit festen Preisen je Vorgang ab, Kosten Dritter weisen wir getrennt aus, wir arbeiten in Bulgarien und verkehren mit Behörden auf Bulgarisch, und wir sagen vor der Beauftragung ab, wenn ein Fall nicht trägt.
Ein Hinweis, der Geld spart: Angebote, die einen Erfolg zusichern, sind in Rechtsfragen ein Warnzeichen. Weder ein Registerantrag noch ein Verfahren lässt sich garantieren. Zusagen kann man den Weg, den Aufwand und die Frist, in der gearbeitet wird.
Offen gesagt
Es gibt Fälle, in denen unsere Aufteilung nicht die günstigste Lösung ist. Wer das vorher weiß, spart sich einen Umweg.
Geht es ausschließlich um ein laufendes Gerichtsverfahren ohne Vorbereitungsbedarf, ist die direkte Beauftragung einer Anwaltskanzlei der kürzere Weg. Unser Beitrag liegt in Vorbereitung, Koordination und Verständigung, und der fällt dann kaum an.
Strafverfahren übernehmen wir nicht, weder vorbereitend noch koordinierend. Hier gehört von der ersten Minute ein Strafverteidiger in den Fall.
Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt bearbeiten wir nicht. Bei Personenstandsurkunden helfen wir mit Beschaffung, Übersetzung und Apostille, ohne materiell zu beraten.
Zur deutschen Rechtslage äußern wir uns nicht. Das ist keine Zurückhaltung, sondern eine Zulassungsfrage. Wir bereiten die bulgarische Seite so auf, dass Ihr deutscher Anwalt oder Steuerberater unmittelbar damit arbeiten kann.
Diese Einschätzung geben wir vor der Beauftragung. Ein Mandat, das absehbar nichts bringt, kostet uns beide mehr als ein klares Wort am Anfang.
Häufig gefragt
Nein. Wir sind eine Beratungs- und Koordinationsgesellschaft in Bulgarien. Beratung zum bulgarischen Gesellschafts-, Steuer- und Verwaltungsrecht, Unterlagen und Registeranmeldungen übernehmen wir selbst. Für die Vertretung vor Gericht arbeiten wir mit in die bulgarische Anwaltskammer eingetragenen Rechtsanwälten zusammen.
Das hängt von Vorgang und Abrechnungsmodell ab. Die Verordnung über Mindesthonorare gilt seit der Entscheidung des Gerichtshofs der EU vom 25. Januar 2024 in der Rechtssache C-438/22 nicht mehr als bindend, Honorare sind also verhandelbar. Wir holen ein Angebot ein und legen es vor der Beauftragung vor.
Ja, das ist der Normalfall. Sie erteilen eine Vollmacht bei einem Notar in Deutschland oder Österreich, sie erhält eine Apostille und wird beglaubigt übersetzt. Damit lassen sich Immobilienkauf, Erbschaftsangelegenheiten und Registeranmeldungen vollständig aus der Ferne abwickeln.
Eine Apostille. Deutschland und Bulgarien sind beide Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961, eine Legalisation entfällt daher. Für einzelne Personenstandsurkunden greift zusätzlich eine EU-Verordnung, die auch die Apostille entbehrlich macht; das prüfen wir je Urkunde.
Der Entwurf entsteht binnen ein bis zwei Arbeitstagen. Danach bestimmen Notartermin, Apostille und Übersetzung den Zeitplan; realistisch sind ein bis zwei Wochen. Wer den Notartermin früh legt, verkürzt den Ablauf am wirksamsten.
Eigentümerkette im Grundbuch, Hypotheken, Pfändungen, Nießbrauch und anhängige Verfahren, dazu Baugenehmigung, Nutzungsabnahme und die Übereinstimmung mit dem Kataster. Bei Wohnanlagen kommen offene Betriebskosten hinzu. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich vor dem Vorvertrag.
Ja. EU-Bürger erwerben Gebäude und Wohnungen unter denselben Bedingungen wie Inländer. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen; das Eigentum wirkt gegenüber Dritten erst mit der Eintragung.
Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern und weitere Verwandte in gerader Linie sind befreit. Geschwister und deren Kinder zahlen 0,4 bis 0,8 Prozent, alle übrigen Erben 3,3 bis 6,6 Prozent, jeweils oberhalb eines Freibetrags. Der Satz ist eine Gemeindesteuer und unterscheidet sich je Gemeinde.
Nach der EU-Erbrechtsverordnung grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts ist möglich und sollte ausdrücklich erklärt werden. Wir klären die Zuordnung, bevor Erklärungen abgegeben werden.
Ja, die Ausschlagung ist erklärungsbedürftig und fristgebunden. Wichtig ist der Zeitpunkt: wer Vermögen des Nachlasses nutzt, kann die Annahme stillschweigend erklärt haben. Deshalb gehört die Bestandsaufnahme des Nachlasses vor jede Erklärung.
Zuerst die Vermögensrecherche, dann eine außergerichtliche Mahnung mit Frist. Bleibt sie erfolglos, folgen Mahnverfahren, bei Widerspruch die Klage und schließlich die Vollstreckung. Für unbestrittene grenzüberschreitende Forderungen gibt es zusätzlich den Europäischen Zahlungsbefehl.
Ja. Aus dem Handelsregister ergeben sich Vertretungsbefugnis, Kapital, Gesellschafter, Insolvenzvermerke und die eingereichten Jahresabschlüsse. Diese Prüfung ist Teil der Risiko-Due-Diligence über zwei Stunden für 220 €.
Nein. Zur deutschen Rechtslage äußern wir uns nicht, das ist eine Zulassungsfrage. Wir bereiten die bulgarische Seite so auf, dass Ihr in Deutschland zugelassener Anwalt oder Steuerberater unmittelbar damit arbeiten kann.
Nein. Strafverfahren sowie Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt bearbeiten wir nicht. Bei Personenstandsurkunden helfen wir mit Beschaffung, Übersetzung und Apostille, ohne materiell zu beraten.
Auf Deutsch. Unterlagen erstellen wir zweisprachig, Korrespondenz mit Notaren, Registern und Behörden führen wir auf Bulgarisch, und Sie erhalten nach jedem Schritt eine schriftliche Mitteilung auf Deutsch.
Die Express-Beratung über 30 Minuten findet am selben Tag statt und kostet 80 €. Reguläre Termine vergeben wir in der Regel innerhalb weniger Arbeitstage. Bei laufenden Fristen sagen Sie das bitte in der Anfrage.
Die Basisberatung über 30 Minuten kostet 50 €, die ausführliche Beratung über 60 Minuten mit schriftlicher Zusammenfassung 100 €. Ergibt die Einschätzung, dass der Fall nicht trägt, sagen wir das im Termin und nicht erst nach der Beauftragung.
Ja. Sie erhalten einen Plan mit Schritten, Fristen und Gesamtkosten, in dem unsere Leistung und die Kosten Dritter getrennt ausgewiesen sind. Anwalts-, Notar-, Gerichts- und Übersetzungskosten beziffern wir vor der Beauftragung.
Die Regelverjährung beträgt fünf Jahre; für Schadensersatz aus Nichterfüllung, Arbeitsentgelt sowie Miete, Zinsen und andere wiederkehrende Leistungen gelten drei Jahre. Wichtig: die Verjährung wird nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern nur auf Einrede der Gegenseite.
Immobilienübertragung und Hypothek bedürfen einer notariellen Urkunde beim Notar im Bezirk der Immobilie. Anteilsübertragungen an einer OOD oder EOOD und Immobilienvollmachten verlangen beglaubigte Unterschrift und beglaubigten Inhalt. Fehlt eine der beiden Beglaubigungen, wird die Urkunde zurückgewiesen.
Für laufende Verfahren lohnt sie sich. Ein großer Teil der Anmeldungen und Auskunftsersuchen läuft elektronisch, und eine qualifizierte elektronische Signatur eines bulgarischen Anbieters erspart wiederholte Notartermine. Beantragung und Einrichtung bereiten wir mit vor.
Ja. Die laufende Betreuung gibt es als Light mit bis zu zwei Stunden im Monat für 180 € und als Pro mit bis zu fünf Stunden und Vorrang für 420 €. Das eignet sich für Gesellschaften mit regelmäßigen Vertrags- und Registerfragen.
Im Erstgespräch ordnen wir den Fall ein, benennen Fristen und sagen, welcher Teil bei uns liegt und welcher beim zugelassenen Anwalt. Sie erhalten einen Plan mit Preis, bevor irgendetwas beauftragt wird.
Stand und Verantwortlicher
Diese Seite bietet allgemeine Informationen zum bulgarischen Recht sowie zu unseren Beratungs- und Koordinationsleistungen in Bulgarien. Wir sind keine Anwaltskanzlei und leisten keine Rechtsberatung zum deutschen Recht. Für die Vertretung vor Gericht arbeiten wir mit in Bulgarien zugelassenen Rechtsanwälten zusammen; für Ihre deutsche Rechts- und Steuersituation wenden Sie sich bitte an einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Stand der Angaben: August 2026. Beträge in Euro; Bulgarien hat den Euro zum 1. Januar 2026 eingeführt.